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DEMIS – die wichtigsten Fragen und Antworten

10.11.2022

Krankenhäuser sind verpflichtet, relevante Daten im Zusammenhang mit COVID-19 an die entsprechenden Behörden zu melden. Dies ist mitunter recht zeitaufwändig. Mit einem neuen Modul in M-KIS möchten wir den Anwender*innen in Kliniken den Vorgang vereinfachen, indem wir DEMIS-Meldungen direkt aus dem Krankenhausinformationssystem heraus ermöglichen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist DEMIS?

DEMIS steht für „Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“. Es ist ein gemeinsames Projekt vom RKI, dem Bundesgesundheitsministerium, der gematik und Fraunhofer. Gestartet ist die Initiative bereits 2013, durch die COVID-19-Pandemie nahm sie neuen Schub auf. Das Ziel: Labore, Arztpraxen und Krankenhäuser sollen ihre Daten von meldepflichtigen Erkrankungen nicht länger analog per Fax, sondern durchgehend elektronisch an das RKI bzw. an die zuständigen Behörden übermitteln. Mittlerweile sind alle Gesundheitsämter in Deutschland an DEMIS angebunden.  

Krankenhäuser müssen Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 an das jeweilige Gesundheitsamt melden. Seit dem 17.9.2022 sind gemäß §6 IfSG Krankenhäuser dazu verpflichtet, diese Informationen digital an die Behörden über DEMIS zu übermitteln.

Welche Daten werden übermittelt?

Es gibt zwei Meldevorgänge: die DEMIS Arztmeldung (Hospitalisierungsmeldung) und die Meldung zur Bettenstatistik. Die Bettenbelegungsstatistik soll Aufschluss über belegte und betreibbare Betten sowohl auf Erwachsenen- als auch auf Kinderstationen bieten. Die Hospitalisierungsmeldung nach §9 IfSG umfasst Angaben zur Aufnahme, Entlassung, Intensivbehandlungsdauer und Beatmung. Daneben müssen Patientendaten sowie Informationen zur meldenden Person übermittelt werden. Darüber hinaus sind klinische Informationen wie Krankheit, Erreger, Symptome, Diagnostik, Behandlungsergebnis sowie epidemiologische Informationen wie Beruf des/der Erkrankten, infizierte Kontakte, Infektionsquelle und Impfstatus zu erfassen.

Wie erfolgen DEMIS-Meldungen momentan?

Aktuell erfolgen die DEMIS-Meldungen über einen sogenannten „Komfortclient“, den die gematik kurzfristig zum 17.9.2022 zur Verfügung gestellt hat. Der Nachteil: Die Dokumentation ist für Klinikmitarbeitende mitunter recht aufwändig, da die Daten aus dem Krankenhausinformationssystem händisch in den Client übertragen werden müssen.

Wie unterstützt Meierhofer die Krankenhäuser?

Mit dem DEMIS COVID 19 Modul bearbeiten Anwender*innen den gesamten Meldevorgang in der gewohnten Arbeitsumgebung, also in M-KIS. Über das DEMIS Cockpit erhalten sie zudem einen Überblick über die bereits vorhandenen oder noch offenen DEMIS-Meldungen. Die Daten zu Patient*in, der meldenden Person, Institution, Aufnahme und Entlassung werden automatisch aus M-KIS übernommen.

So werden Hospitalisierungsmeldungen und Bettenbelegungsmeldung aus M-KIS heraus schnell und komfortabel durchgeführt. Das händische Übertragen von Daten entfällt. Als Anbieter durchgängig interoperabler Lösungen nutzen wir eigene Anwendungen zur Erzeugung und Übermittlung der FHIR-Ressourcen für die Kommunikation zwischen dem DEMIS COVID19 Modul und den Meldestellen.

Der Nutzen für Krankenhäuser: Vermeidung von Sanktionen, geringerer Dokumentationsaufwand, keine Doppeldokumentation und Überblick über alle DEMIS-Meldungen.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich dazu gerne an Ihre*n Accountmanager*in oder an vertrieb@meierhofer.com

Die Autor*innen des Artikels

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Christiane Stagge ist Managerin für PR und Unternehmenskommunikation bei der Meierhofer AG.

Der Blogbeitrag ist entstanden mit freundlicher Unterstützung von Dr. Alexander Bernsmeier. Alexander Bernsmeier ist Produktmanager bei der Meierhofer AG.

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