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Das Krankenhauszukunftsgesetz - Ihre Finanzspritze für die Digitalisierung

Das digitale Update für die Zukunft: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erhalten Kliniken die Chance auf eine Förderung von IT-Projekten. Insgesamt 4,3 Milliarden Euro stellen Bund und Länder ab dem 01. Januar 2021 zur Verfügung. Hier finden Sie Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Fristen und förderfähigen Meierhofer-Lösungen.

 

Meierhofer-Logo-Pfeil Inhalte und Ziele

Das Krankenhauszukunftsgesetz regelt u. a. die Verteilung der finanziellen Mittel zur Förderung von Projekten im Rahmen der Digitalisierung und macht Vorgaben zur verpflichtenden Umsetzung von digitalen Projekten bis zum 01. Januar 2025. Außerdem ist die Evaluierung des digitalen Reifegrads von Krankenhäusern darin verankert.

Ziel des KHZG ist die Modernisierung von Krankenhäusern mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung, die Schaffung bundesweiter Standards, die Förderung der Vernetzung innerhalb der Gesundheitsversorgung sowie die Erhöhung der medizinischen Versorgungsqualität zum Nutzen der Patient*innen. Außerdem wird durch das Gesetz eine Verbesserung der IT-Sicherheit in Krankenhäusern angestrebt. Die Digitalisierung soll dabei helfen, interne Prozesse zu vereinfachen und das medizinische Personal im Arbeitsalltag zu entlasten. 

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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

Meierhofer-Logo-Pfeil Schritt für Schritt Fördergelder beantragen

Die Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes gelten ab dem 01. Januar 2021. Krankenhausträger können bereits ihren Förderbedarf bei den jeweiligen Ländern anmelden. Die Förderrichtlinien wurden Ende November 2020 verabschiedet, sodass auch offiziell die Anträge gestellt werden können. Die Antragsstellung ist bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) möglich.
 

1. Bedarfsanmeldung

In jedem Bundesland gibt es eine Stelle für die Beantragung der Fördergelder. Der Krankenhausträger, ggf. die Hochschulklinik, reichen den Bedarf mit Hilfe einer Bedarfsanmeldung an. Hierfür stellt das BAS entsprechende Formulare bereit.


2. Antrag auf Förderung

In einem zweiten Schritt stellt das Bundesland beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers. Innerhalb von drei Monaten nach der Bedarfsanmeldung entscheidet das Land, welche Vorhaben eine Förderung erhalten und beantragt diese beim BAS. Bei der Antragsstellung sind die länderspezifischen Abgabefristen zu beachten.

 

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Meierhofer-Logo-Pfeil Diese Digitalisierungsprojekte werden gefördert:

In den Förderrichtlinien sind insgesamt elf Fördertatbestände aufgelistet. Zu jedem Tatbestand gibt es Kann- und Muss-Kriterien. Wird der Förderantrag bewilligt, müssen die Vorhaben bis zum 01. Januar 2025 umgesetzt sein, ansonsten drohen gegebenenfalls Abschlagszahlungen.

 

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Meierhofer-Logo-Pfeil Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Keine reine Privatklinik
  • Start des Vorhabens nach dem 2. September 2020
  • Umsetzung des Vorhabens bis zum 31. Dezember 2024
  • Kein Verstoß gegen EU-Beihilfsrecht
  • Verwendung international anerkannter Standards für semantische Interoperabilität
  • Nutzung der elektronischen Patientenakte nach § 341 SGB V
  • IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik
  • Kein Verstoß gegen Datenschutz und § 373 SGB V
  • Nutzung der Telematikinfrastruktur (sofern verfügbar)



Meierhofer-Logo-Pfeil Förderungsfähige Kosten:

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Sie wollen sich Digitalisierungsprojekte im Rahmen des KHZG fördern lassen? Fangen Sie rechtzeitig mit der Planung an, damit die Umsetzung fristgerecht erfolgen kann. Wir unterstützen Sie gerne und stehen für eine begleitende Beratung im Gesamtprozess zur Verfügung.
 

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Weiterführende Links

Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums gibt es das Gesetz im Wortlaut zum Nachlesen. Außerdem finden Sie dort alle Informationen zu den Förderrichtlinien, Fristen sowie umfassende FAQs.