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Wir machen Sie fit für die Telematikinfrastruktur

Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (auch E-Health-Gesetz genannt), das am 01. Januar 2020 in Kraft trat, verpflichtet Krankenhäuser dazu, sich bis spätestens 01. Januar 2021 mit der Telematikinfrastruktur (TI) zu vernetzen. Selbstverständlich unterstützt Meierhofer mit M-KIS alle seit diesem Stichtag geforderten Datentransaktionen auch bei künftigen Anforderungen.

 

Meierhofer-Logo-Pfeil Technische Voraussetzung

M-KIS erfüllt die Voraussetzungen für die ersten Anwendungsfälle. Dafür muss allerdings die technische Infrastruktur stehen.

Für die Anbindung an die TI benötigen Krankenhäuser Konnektoren, einen sicheren VPN-Zugangsdienst und spezielle Kartenlesegeräte. Die Technologien unterliegen strengen Anforderungen und Auflagen und werden ausschließlich von zertifizierten Herstellern angeboten. Eine Übersicht über die zugelassenen Komponenten und Hersteller sowie weitere Informationen und Checklisten rund um die technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Website der gematik im Bereich „Hilfe & Kontakt“ unter dem Menüpunkt „Dienstleister“.

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Meierhofer-Logo-Pfeil TI-Anwendungen im Überblick

Icon-Versichertenstammdatenmanagement-VSDM

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Diese technische Infrastruktur wird bereits seit 2018 in Gesundheitseinrichtungen ausgerollt. Seit 01. Januar 2021 müssen alle Krankenhäuser angebunden sein, um die erste Pflichtanwendung – das VSDM – gewährleisten zu können. So funktioniert VSDM mit M-KIS: Durch das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) soll die Aktualität der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Daten (persönliche Daten wie Name und Anschrift, Angaben zur Versicherung wie Versichertennummer und -status, Angaben zur Karte wie Kartengültigkeit) sichergestellt werden. M-KIS führt sowohl für ambulant als auch stationär aufgenommene Patient*innen den Online-Abgleich der Versicherungsstammdaten der eGK mit den Daten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch. Darüber hinaus aktualisiert M-KIS die Daten auf der eGK sofern erforderlich und übermittelt den Nachweis über den Online-Abgleich, den sogenannten Prüfungsnachweis, im Rahmen der KV-Quartalsabrechnungen.

 

 

Icon-Notfalldatenmanagement-NFDM

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Im Rahmen des Notfalldatenmanagements (NFDM) werden auf Patientenwunsch im Notfall relevante Daten wie z.B. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien oder wichtige medizinische Hinweise sowie der Ablageort persönlicher Erklärungen (z.B. Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht) auf der eGK gespeichert. M-KIS ermöglicht das Erstellen, Signieren, Anzeigen, Ändern, Löschen und Drucken dieser Datensätze und gewährleistet die Vergabe individueller Berechtigungen für alle Aktionen mit den Patientendaten. Zudem kann die Einwilligung der Patient*innen zum NFDM erfasst sowie die Zustimmung zum Zugriff per PIN-Eingabe der Patient*innen eingeholt werden.

 

 

Icon-Elektronische-Patientenakte-ePA

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 01.01.2021 haben gesetzlich Versicherte den Anspruch auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen zu Verfügung gestellt wird. Die Inhalte dieser patientengeführten Akte (z. B. Anamnesen/Diagnosen, Befunde, Impfpass, Mutterpass etc.) sollen einrichtungs- und sektorenübergreifend ausgetauscht und verwendet werden können. Der Funktionsumfang hierfür wird stufenweise bis 2024 ausgebaut. Mit M-KIS lassen sich - die Verfügbarkeit der notwendiger Hardwarekomponenten wie z. B. geeigneter Konnektoren vorausgesetzt - Dokumente via TI in die ePA einstellen, sowie ePA-Dokumente suchen, anzeigen, herunterladen und stornieren.

 

 

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Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Sichere Mail-Kommunikation und sicherer Datenaustausch via Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Auch das funktioniert mit M-KIS gemäß den Vorgaben der gematik. M-KIS ermöglicht den Versand und Empfang von Nachrichten unter Anbindung eines beliebigen, von der gematik zugelassenen KIM-Clientmoduls. Beim Versand können die Anwender*innen die Adressat*innen komfortabel anhand diverser Suchkriterien (u. a. Name der Person/Institution) über den Verzeichnisdienst des Konnektors ermitteln. Je nach KIM-Anwendung erfolgt die Übermittlung der Nachrichten automatisch im Hintergrund oder lässt sich über einen Arbeitsplatz manuell anstoßen.

 

 

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mittels KIM kann zukünftig auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erfasst und an die Krankenkasse übermittelt werden. M-KIS unterstützt hierbei perspektivisch durch Funktionen zum Anlegen, Freigeben und Signieren der AU. Der Versand erfolgt per KIM an die Krankenkasse, für Arbeitgeber und Patient*innen kann die AU ausgedruckt werden. Weiter wird es möglich sein, eine AU zu stornieren, die Stornobenachrichtigung zu signieren und ebenfalls per KIM zu verschicken. Das AU-Aufkommen lässt sich einfach auswerten.

 

 

Icon-Elektronisches-Rezept-eRezept-und-elektronischer-Medikationsplan-eMP

Elektronisches Rezept (E-Rezept) und elektronischer Medikationsplan (eMP)

Bis zum 01.01.2022 soll mit Hilfe der Telematikinfrastruktur auch das klassische Papierrezept der Vergangenheit angehören. Hierfür wird ein 2D-Code generiert, der eine Rezepteinlösung in der Apotheke – entweder auf dem Smartphone oder ausgedruckt – ermöglicht. In M-KIS wird zukünftig der entsprechende E-Rezept-Token erzeugt und bereitgestellt (Ausdruck oder digital).

Im Rahmen der Fachanwendungen der TI ist vorgesehen, den elektronischen Medikationsplan eines Versicherten direkt auf der eGK zu speichern und zu verwalten. M-KIS ermöglicht das Einlesen und Anzeigen der Medikationsdaten, die Übernahme von Medikamenten in die Vormedikation sowie das Bearbeiten von Medikationsdaten und Drucken des Bundesmedikationsplans (BMP). Zudem verwaltet M-KIS das Einwilligungsmanagement sowie die PIN-Vergabe.

 

Meierhofer-Logo-Pfeil Meierhofer erhält Zulassung für TI-Fachanwendungen

Meierhofer hat von der gematik die offizielle Bestätigung für die TI-Fachanwendungen erhalten, die laut Gesetzgeber ab 01. Januar 2021 von den Krankenhäusern verpflichtend umgesetzt werden müssen. Dazu gehören Kommunikation im Medizinwesen (KIM), der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie das Notfalldatenmanagement (NFDM). Diese wurden zum Jahreswechsel an die Kunden ausgeliefert, sodass Krankenhäuser sich fristgerecht an die Telematikinfrastruktur anbinden können. Die TI-Fachwendung zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) wurde ebenfalls 2020 bestätigt und an Krankenhäuser bereits im Herbst 2020 an die Kunden ausgeliefert. Selbstverständlich arbeiten wir auch an der Umsetzung von künftigen Fachdiensten. >> Bestätigungsübersicht Primärsysteme gematik

 

 

Sie wollen sich über unsere Lösungen rund um die TI und ihre Anwendungen informieren? Wir unterstützen Sie gerne und stehen für eine begleitende Beratung im Gesamtprozess zur Verfügung.

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